Dort wird nämlich bezüglich der Steuern 2010 ausgeführt, dass das Ehepaar A___ und B___ noch nicht definitiv veranlagt und eine absolute Erfassung der gesamten Vermögenswerte folglich nicht möglich sei (act. B 4/3/1). Wieso hier die Steuerjahre 2006 bis 2009 nicht erwähnt wurden, bei denen es sich genau gleich verhält, ist - wie oben erwähnt - unerklärlich.