7.2 Allgemein ist zu sagen, dass der Ehe- und Erbvertrag, der Darlehensvertrag sowie die Ergänzungen zum Ehe- und Erbvertrag/Darlehensvertrag nicht sorgfältig redigiert wurden. Offen war(en) im Mai 2012 zum Beispiel nicht nur die definitive Veranlagung für das Steuerjahr 2010, sondern auch diejenigen für die Steuerjahre 2006 bis 2009. Hier stellt sich die Frage, weshalb die Parteien diesen Umstand nur bezüglich des Steuerjahres 2010 und nicht auch für die Steuerjahre 2006 bis 2009 festgehalten haben.