Seite 22 Punkt, der durch den Vergleich geregelt und gerade endgültig beseitigt sein sollte, ist die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Aus der Natur des Vergleichs ergibt sich, dass die nachträgliche Anfechtung wegen Irrtums zur Zeit des Abschlusses bestrittener und ungewisser Punkte bei späterer Aufklärung darüber ausgeschlossen ist, ansonsten gerade die Fragen wieder aufgerollt würden, derentwegen die Beteiligten sich verglichen haben33.