non controversum"32. Abweichungen von der Anwendbarkeit der Irrtumsregeln ergeben sich aus der streiterledigenden Funktion des Vergleichs, denn er wird gerade abgeschlossen, um eine umfassende Prüfung der Tatsachen und ihrer rechtlichen Tragweite zu vermeiden. Der Streit oder die bestehende Ungewissheit sollen durch den Vergleich endgültig beigelegt werden. Betrifft der Irrtum einen zweifelhaften