Von sich aus habe diese die Wesentlichkeit nicht erkennen müssen. Schliesslich seien der Ehe- und Erbvertrag sowie die ergänzenden Vereinbarungen das Resultat eines Vergleiches, dem die Parteien in gegenseitigem Nachgeben zugestimmt hätten, um das Scheidungsverfahren im Kanton St. Gallen beenden zu können und in Frieden einen Neuanfang zu versuchen. Ungewisse oder zweifelhafte Punkte seien im Ehe- und Erbvertrag endgültig beseitigt worden. Eine nachträgliche Anfechtung aufgrund von Irrtum sei auch aus diesem Grund nicht möglich.