Gemäss dieser sollte er Gerichtskosten, Kosten für die Expertise, Notariatskosten und die Nachsteuern übernehmen. Die Übernahme der Anwaltskosten wurde ausgeschlossen. Für die Nachsteuern sei nach Abzug der Expertisekosten (CHF 33'000.00) und der damals angefallenen Notariats- und Gerichtskosten (rund CHF 10'000.00) nur noch Raum von wenigen tausend Franken geblieben (act. B 4/55, S. 4). 3. Angefochtener Entscheid