Sie erklärten sich hiermit per Saldo aller Ansprüche als güterrechtlich auseinandergesetzt. Schliesslich wurde in Ziffer 12 festgehalten, die Parteien seien sich bewusst, dass sie weiterhin solidarisch für die bisher entstandenen Steuerschulden haften (act. B 4/3/1). In den Ergänzungen zum Ehe- und Erbvertrag / Darlehensvertrag wurde vereinbart, der Ehemann übernehme alle noch zu bezahlenden Positionen - Gerichtskosten, Kosten für die Expertise der D___ AG, die