Die Parteien schlossen am 14. Mai 2012 vor dem Amtsnotariat St. Gallen einen Ehe- und Erbvertrag (act. B 4/3/1). Dabei lösten sie den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung rückwirkend per 31. Dezember 2010 auf und begründeten die Gütertrennung als ihren neuen Güterstand (act. B 4/3/1 Ziffer 3). In Ziffer 5 hielten die Parteien fest, dass sie seitens der Steuerbehörden für das Jahr 2010 noch nicht definitiv veranlagt worden seien. Eine absolute Erfassung der gesamten Vermögenswerte sei folglich nicht möglich (act. B 4/3/1). Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgte in Ziffer 7.