Nach HASENBÖHLER11 ist es zulässig, aus einer Vielzahl von Beweisofferten, eine Auswahl zu treffen. Weiter ist eine antizipierte Beweiswürdigung zulässig, wenn sich das Gericht aufgrund der bereits abgenommenen Beweise bereits eine feste Überzeugung gebildet hat und die Erhebung weiterer Beweis deshalb ablehnt. […] Das Gericht darf seine Meinung aber nicht einseitig bilden.