Auf die Ausführungen in den Schriftstücken gemäss den vorerwähnten lit. a und c wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 5 E. Entscheid des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 5. September 2017 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 13). Erwägungen I. Formelles 1. Gegenstand des Berufungsverfahrens