d) Mit Verfügung vom 13. April 2017 wurde den Parteien mitgeteilt, dass kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet werde (act. B 8). e) Am 9. Mai 2017 zeigte das Obergericht den Parteien an, das Verfahren sei spruchreif und befinde sich nun in der Phase der Urteilsberatung. Gleichzeitig wurden die Parteivertreter aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen (act. B 9). f) Die Kostennote von RA BB___ datiert vom 12. Mai 2017 (act. B 11), diejenige von RA AA___ vom 19. Mai 2017 (act. B 12).