Die Berufungsbeklagte liess am 30. Dezember 2014 die Scheidungsklage einreichen (act. B 4/1). Die Vorladung für die Einigungsverhandlung vom 12. März 2015 datiert vom 19. Januar 2015 (act. B 4/11). Die Einigungsverhandlung fand am 12. März 2015 statt. Der Einigungsversuch scheiterte (act. B 4/21). Die Berufungsbeklagte wurde aufgefordert, die Begründung der Scheidungsklage nachzureichen (act. B 4/22). Diese liess sie mit Eingabe vom 4. Mai 2015 einreichen (act.