5. Vorstehender Unterhaltsbeitrag gemäss Ziff. 3 hievor basiert auf folgenden monatlichen Netto-Einkünften (inkl. Anteil 13. Monatslohn bzw. Gratifikation) und Netto-Vermögen der Parteien: A___: Einkommen: CHF 6'700.00 Vermögen: nicht berücksichtigt B___: Einkommen: CHF 2‘140.00 (hypothetisch) Vermögen: nicht berücksichtigt 6. Die erstinstanzliche Regelung der Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung) wird bestätigt.