Der Berufungskläger hat sich gegen den ihm erstinstanzlich auferlegten monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘700.00 zur Wehr gesetzt, indem er einen nachehelichen Unterhalt als nicht geschuldet erachtet, die Berufungsbeklagte war mit diesem Betrag einverstanden. Das Obergericht hat den Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘700.00 auf CHF 2‘450.00 reduziert, so dass der Berufungskläger zu 9/10 und die Berufungsbeklagte zu 1/10 unterlegen ist. Somit hat der Berufungskläger 9/10 der zweitinstanzlichen Kosten und die Berufungsbeklagte 1/10 zu übernehmen.