4. Prozesskosten 4.1 Parteivorbringen Der Berufungskläger lässt vorbringen, sowohl die amtlichen wie auch die ausseramtlichen Kosten seien neu zu verlegen, soweit das erstinstanzliche Urteil zu Gunsten des Berufungsklägers angepasst werde. Die Berufungsbeklagte lässt geltend machen, da die Berufung des Berufungsklägers abzuweisen sei, habe auch keine andere Verlegung der erstinstanzlichen Kosten zu erfolgten. Dagegen habe er sämtliche Kosten vor der Berufungsinstanz zu tragen und die Berufungsbeklagte für ihre Parteikosten angemessen zu entschädigen.