Wie lange ein Ehegatte dem andern einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt zahlen muss, entscheidet der Richter insbesondere anhand der Beurteilungskriterien, die in Art. 125 Abs. 2 Ziff. 1-8 ZGB nicht abschliessend aufgezählt sind (Urteil des Bundesgericht 5A_800/2016 vom 18. August 2017 E. 6.1).