Diese Vereinbarung gelte bis heute. In Ziff. 9 der Vereinbarung vom 19. Januar 2018 hätten sie diesen Willen nochmals bestätigt bzw. sogar verstärkt und damit unmissverständlich kundgetan, dass der Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘700.00 bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens gelten solle. Die Parteien hätten dem Gericht die Definition der Dauer des Unterhaltsbeitrages anheim gestellt, nicht aber den Beginn.