- Im Fall einer bei Einreichung des Scheidungsbegehrens 41jährigen alkoholabhängigen Frau und Mutter eines Kindes, die kein Deutsch sprach und nicht erwerbstätig war, verzichtete das Bundesgericht mit Urteil vom 1. November 2018 auf die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, weil die Ehefrau dauerhaft erwerbsunfähig sei (5A_215/2018 E. 3.3.1 ff.).