- Mit Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden O2Z 08 7 vom 23. Juni 2009 E. 2.1.6 war der Fall einer 55jährigen, gesundheitlich angeschlagenen Frau zu beurteilen, die erst mit 54 Jahren eine Teilzeitstelle mit einem Einkommen von CHF 800.-- pro Monat angenommen hatte. Das Obergericht kam zum Schluss, dass ihr nicht mehr zugemutet werden könne. - Das Bundesgericht entschied mit Urteil vom 21. Juni 2010, dass eine 54jährige Frau ihr Pensum von 60 auf 80% erhöhen müsse (5A_206/2010 E. 5). - Das Bundesgericht bestätigte mit Urteil vom 7. September 2011 den Entscheid der Vorinstanz, wonach eine 52jährige Frau mit gesundheitlichen