Die Berufungsbeklagte hat vor Obergericht neu ein weiteres ärztliches Zeugnis von Dr. med. L___ vom 23. Februar 2018 eingereicht, welches Auskunft über die aktuelle und bereinigte Diagnoseliste gibt. Die Diagnose lautet: chronische Beinschmerzen und – schwellungen (act. B 23/6). Im Sinne eines Anhaltspunktes werden nachfolgend in Kurzform einige Fälle aus der Rechtsprechung aufgeführt: