Seite 18 Vermögensanfall (HAUSHEER/GEISER/AEBI-MÜLLER, a.a.O., Rz. 10.79). Das Scheidungsgericht kann einen geschiedenen Ehegatten zwar nicht zum Wiedereinstieg oder zur Aufstockung einer schon während der Ehe ausgeübten Erwerbstätigkeit verpflichten.