Urteil des Bundesgerichts 5A_474/2013 vom 10. Dezember 2013 E. 4.3.2). Die mögliche Eigenversorgung ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig: vom Ergebnis der güterrechtlichen Auseinandersetzung mit der Aussicht auf entsprechenden Vermögensertrag, vom Ertrag aus selbstgenutzten Vermögenswerten, von den Anwartschaften aus der beruflichen oder einer anderen privaten oder staatlichen Vorsorge, von Altersvorsorgeersparnissen, von tatsächlichen und hypothetischen Erwerbseinkünften und von weiterem künftigen