Realistisch sei, wenn überhaupt, lediglich ein Einkommen von CHF 1‘000.00. Die Berufungsbeklagte lässt vor Obergericht ausführen, die Parteien hätten eine klassische Hausgattenehe, mit einem zeitweiligen Zuverdienst der Ehefrau, gelebt. Nachdem sie bis zur Heirat im Jahr 1994 noch als Assistentin bei verschiedenen Versicherungen gearbeitet habe, habe sie danach nur noch sehr sporadisch und nur noch Teilzeit gearbeitet.