Seite 14 Ehedauer spricht die Vermutung klar für eine lebensprägende Ehe. Der Berufungskläger lässt einwenden, bei seiner Ehe habe es sich eher um eine Wohngemeinschaft gehandelt. Jeder Ehegatte sei seiner Arbeit nachgegangen und Kinder seien aus der Ehe nicht hervorgegangen. Das Obergericht erachtet diese Einwände nicht als erheblich, um die Vermutung für eine lebensprägende Ehe umstossen zu können.