Von einer lebensprägenden Ehe ist namentlich in folgender Sachlage auszugehen: Die gelebte eheliche Rollenteilung (Hausgattenehe, Zuverdienerehe) hat unwiderbringlich eine (evtl. nur teilweise) Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit bewirkt (HAUSHEER/GEISER/AEBI-MÜLLER, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 6. Aufl. 2018, Rz. 10.70).