g) RA AA___ reichte am 29. März 2018 eine nachträgliche Eingabe ein (act. B 25), RA BB___ eine solche am 17. April 2018 (act. B 28). h) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 5. Juli 2018 wurde den Parteien unter anderem mitgeteilt, dass der Prozess spruchreif und in die Phase der Urteilsberatung übergegangen sei (act. B 31). i) Am 5. Februar 2019 wurde die Streitsache ohne mündliche Verhandlung beraten (act. B 38). Auf die Ausführungen in den vorstehenden Schriftstücken gemäss lit. a bis i wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.