B___ liess mit Eingabe von RA BB___ ebenfalls am 24. November 2016 fristgemäss Berufung einreichen (O1Z 16 10). Deren Berufung richtete sich gegen die Dispositiv Ziff. 5d (act. B 1). b) Auf Antrag beider Parteien sistierte der Obergerichtsvizepräsident das vorliegende Verfahren sowie das Verfahren O1Z 16 10 während der Dauer der Vergleichsgespräche (act. B 5+6).