c. Der Ehemann wird verpflichtet, der Ehefrau die noch ausstehenden, mit Massnahmeentscheid vom 20. Oktober 2015 festgesetzten Ehegattenunterhaltsbeiträge von insgesamt CHF 5‘586.35 (April – Dezember 2015) zu bezahlen. d. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien zum Güterrecht abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 6. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 2‘142.00 Kosten Beweisverfahren CHF 6‘600.00 Entscheidgebühr CHF 8‘742.00 insgesamt,