Demzufolge wird die Sammelstiftung Symova, Beundenfeldstrasse 5, 3013 Bern, angewiesen, von der Austrittsleistung des Ehemannes (AHV-Nr. 000.0000.0000.00; Versichertennummer 31094/1062) den Betrag von CHF 129‘281.70 auf das Freizügigkeitskonto der Ehefrau (Rendita Freizügigkeitsstiftung, Postfach 4701, 8400 Winterthur, Konto Nr. 0000-000000-00-000, AHV-Nr. 000.0000.0000.00) zu überweisen (Stichtag für die Aufteilung: 26. Mai 2016). 5. In güterrechtlicher Hinsicht gilt Folgendes: a. Zu alleinigem Eigentum der Ehefrau werden folgende Hausratsgegenstände zugewiesen: - Kochbücher/-ordner