Ehemann: Einkommen: CHF 6‘700.00 Vermögen: nicht berücksichtigt Ehefrau: Einkommen: CHF 1’530.00 (hypothetisch) Vermögen: nicht berücksichtigt 4. Die während der Ehe geäufneten Guthaben der beruflichen Vorsorge sind hälftig auf die Parteien aufzuteilen.