bis zum Erreichen des AHV-Alters der Ehefrau (voraussichtlich Ende Mai 2029) CHF 2‘700.00 3. Vorstehende Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer 2 basieren auf a) dem Landesindex der Konsumentenpreise, berechnet vom Bundesamt für Statistik, Stand Juli 2016, von 100,3 Punkten (Dezember 2015 = 100,0 Punkte). Sie werden auf jeden 1. Januar proportional dem Indexstand im vorangegangenen November angepasst, gemäss nachstehender Formel: