Am 13. Januar 2016 informierte die Rechtsvertreterin der Ehefrau, dass keine einvernehmliche Einigung über die Scheidungsfolgen hätte gefunden werden können (act. B 4/89), worauf am 25. Januar 2016 zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde (act. B 4/91). Mit Verfügung des Einzelrichters vom 26. Januar 2016 wurde die Einholung eines Gutachtens über den Marktwert der ehelichen Liegenschaft sowie der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen angeordnet (act. B 4/93). Der Schätzungsbericht ging am 4. März 2016 ein (act. B 4/99/1+2). Die Hauptverhandlung fand am 23. Mai 2016 statt (act.