Seite 4 B. Prozessgeschichte Am 18. Oktober 2014 reichten die Parteien beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden das gemeinsame Scheidungsbegehren ein (act. B 4/1A, K3Z 14 37). Anlässlich der Anhörung vom 12. Januar 2015 bestätigten beide Parteien ihr Scheidungsbegehren (act. B 4/33, S. 2). Mit Schreiben vom 15. Januar 2015 wurde den Parteien ein Vorschlag für eine mögliche Trennungsvereinbarung sowie eine mögliche Regelung des nachehelichen Unterhalts zugestellt (act. B 4/34/1+2; B4/35/1-5). Nachdem keine Vereinbarung zustande kam (act.