11. Die Ehegatten übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Jeder Ehegatte trägt die eigenen Parteikosten selbst. bb) im Berufungsverfahren: 1. Die Berufung vom 24. November 2016 sei in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt (Ziff. 2 der Berufungsanträge) abzuweisen und das vorinstanzliche Urteil zu bestätigen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Sachverhalt