9. Vorsorgeausgleich: Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge sind hälftig auf die Ehegatten aufzuteilen. 10. Der bei der Einigungsverhandlung vom 7. Oktober 2015 errechnete Betrag von CHF 124‘545.00 mit Stichtag per 30. September 2015 sei auf den Stichtag 30. Mai 2016 umzurechnen und dieser Betrag sei vom Austrittsguthaben des Ehemannes bei seiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Sammelstiftung Symova) an die Vorsorgeeinrichtung der Ehefrau (Rendita Freizügigkeitsstiftung) zu überweisen.