Seite 3 Es sei festzuhalten, dass die Ehefrau für den Verzicht an Hausrat, Maschinen und Auto einen güterrechtlichen Anspruch von CHF 10‘000.00 gegenüber dem Ehemann hat. Hausrat Eventualantrag: Sofern dem Hauptantrag nicht entsprochen wird, sei der Hausrat hälftig aufzuteilen.