Veräusserungserlös, abzüglich - Anrechnungswert der Liegenschaft von CHF 580‘000.00, - Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Veräusserung, - sonstige notwendige Verkaufsaufwendungen und - wertvermehrende Investitionen seit Rechtskraft der Scheidung. 5. Hausrat Hauptantrag: Dem Ehemann seien der Hausrat und sämtliche Maschinen und das Auto (Fiat Panda) zuzuweisen. Ausgenommen von dieser Zuweisung an den Ehemann sind folgende Gegenstände, welche der Ehefrau zuzuweisen sind: