3. Liegenschaft C___: Die Ehefrau überträgt dem Ehemann ihren hälftigen Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Liegenschaft XY___ (Grundstück Nr. 001, Grundbuch C___). Der Ehemann übernimmt die alleinige persönliche Schuldpflicht für die auf dem Grundstück liegenden Grundpfandschulden von CHF 400‘000.00 (Grundpfandverschreibung, Pfandstelle 1, belehnt mit CHF 330‘000.00) gegenüber der UBS AG mit Schuld- und Zinspflicht ab Rechtskraft der Scheidung. Der Besitzesantritt mit Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr erfolgt ab Rechtskraft der Scheidung.