2. Der Ehemann sei zu verpflichten, der Ehefrau ab Rechtskraft der Scheidung bis zum Erreichen des AHV-Alters der Ehefrau (voraussichtlich Ende Mai 2029) einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘950.00, zahlbar monatlich im Voraus, zu bezahlen. Der Unterhaltsbeitrag sei zu indexieren.