3. Es sei der hälftige Miteigentumsanteil der Ehefrau an der Liegenschaft XY___ zu einem Anrechnungswert von CHF 287‘000.00 auf den Ehemann zu übertragen und es sei das Grundbuchamt C___ anzuweisen, die Eigentumsübertragung grundbuchlich vorzunehmen. Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer sei aufzuschieben.