6. Es seien die in der Liegenschaft der Parteien lebenden Katzen dem Ehegatten zu Alleineigentum zuzuweisen. 7. Es seien die während der Ehe geäuffneten Altersguthaben in den jeweiligen Pensionskassen je hälftig zu teilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. bb) im Berufungsverfahren: 1. Es sei das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 22. August 2016 in Ziffer 2, 5c, 5d, 6 und 7 aufzuheben.