Berufungsbeklagte B___ vertreten durch: RA BB___ Gegenstand Nebenfolgen der Ehescheidung Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts K3Z 14 37 vom 22. August 2016 Rechtsbegehren a) A___: aa) im erstinstanzlichen Verfahren (an Schranken): A. Hauptantrag: Es sei das Gesuch um Ehescheidung abzuweisen. B. Eventualanträge: 1. Es sei die Ehe der Parteien zu scheiden. 2. Es seien keine nachehelichen persönlichen Unterhaltsbeiträge festzulegen.