bis 31. Dezember 2016 CHF 400.00 ab 1. Januar 2017 bis zum vollendeten 10. Altersjahr bzw. 31. Mai 2021 CHF 500.00 ab 1. Juni 2021 bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes (auch über die Volljährigkeit hinaus) CHF 550.00 Absolviert das Kind eine bezahlte Berufsausbildung, reduziert sich sein Unterhaltsbeitrag um einen Drittel des Nettolehrlingslohnes.