Seite 31 (O1Z 16 4, act. B 23/3). Darin ist ein Jahreserfolg von CHF 59‘415.61 aufgeführt, was rund CHF 4‘950.00 pro Monat ergibt. Aufgrund der heute noch nicht absehbaren Geschäftsentwicklung ist weiterhin auf das Einkommen des Klägers, das dieser mit seiner früheren Tätigkeit als Arbeitnehmer erzielt hatte, abzustellen. Folglich ist beim Kläger von einem hypothetischen Einkommen von monatlich CHF 4‘800.00 netto auszugehen.