2.2.4.2 Kompensation der Reduktion des persönlichen Verkehrs Gemäss Scheidungsurteil vom 20. Dezember 2013 wurde ein Besuchsrecht von 2 Wochenenden pro Monat und 14 Tagen Ferien festgelegt (act. B 3/4b/19, Urteilsdispositiv Ziff. 2.2). Dies entspricht pro Jahr total 62 Tagen (2 Wochenende x 2 Tage x 12 Monate + 14 Tage). Neu macht der persönliche Verkehr 4 Wochen bzw. 28 Tage pro Jahr aus, das sind somit 34 Tage oder rund einen Monat weniger als im Scheidungsurteil. Die Vorinstanz ist in ihrem Urteil noch von einem Ferienrecht von 14 Tagen ausgegangen, folglich von 48 Tagen weniger als im Scheidungsurteil.