Anzufügen ist, dass sich auch das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_736/2007 vom 20. März 2008 E. 3.2 ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass die unterschiedlichen Lebensstandards in den verschiedenen Staaten praxisgemäss anhand der statistisch erhobenen Verbrauchergeldparitäten bzw. internationaler Kaufkraftvergleiche ermittelt werden. Die gleiche Ansicht vertritt das Obergericht Zürich in seinem Urteil LY130020 vom 27. Februar 2014 E. 2.2.2, in dem es das Heranziehen internationaler Kaufkraftvergleiche oder Verbrauchergeldparitäten als durchaus der Praxis entsprechend bezeichnet (so auch: Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen FO.2014.15 vom 15. September 2014 E. 3).