1.6 Begehren auf Aktenbeizug RA BB___ stellt den Antrag auf Beizug des Verfahrens betreffend vorsorgliche Massnahmen im Urteilsänderungsverfahren (O1Z 16 4, act. B 6, S. 2). Die Akten des betreffenden Verfahrens ER3 15 319 sind bereits als act. B 3/55 in beide Berufungsverfahren eingeführt, so dass der Antrag von RA BB___ gegenstandslos ist.