B. Prozessgeschichte Mit Eingabe vom 6. Juli 2015 liess der Kläger beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils vom 20. Dezember 2013 einreichen und beantragte mit Wirkung ab 1. Juli 2015 die Reduktion des Kinderunterhaltsbeitrags (act. B 3/1). Mit Schreiben der Beklagten vom 6. Juli 2015 verlangte diese unter anderem für sich einen persönlichen Unterhaltsbeitrag. Als Adresse gab sie F___strasse, G___ an (act. B 3/6, (Postaufgabe). Am 29. Juli 2015 ging die Klageantwort des Rechtsvertreters der Beklagten ein (act.