2.2 Urteilsdispositiv). Zudem verpflichtete sich der Vater, an den Unterhalt seiner Tochter (zuzüglich allfälliger gesetzlicher oder vertraglicher Kinder- oder Ausbildungszulagen) bis zu deren vollendetem 12. Altersjahr monatlich CHF 800.00 und danach bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes (auch über die Volljährigkeit hinaus) monatlich CHF 1‘000.00 zu bezahlen (Ziff. 2.3 Urteilsdispositiv). Die Parteien verzichteten gegenseitig auf Unterhaltsansprüche nach Art. 125 ZGB (Ziff. 2.6 Urteilsdispositiv). Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff.