1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die erstinstanzliche Regelung der Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung) wird bestätigt. 3. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 7‘000.00, werden der Berufungsklägerin auferlegt, unter Verrechnung mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss von CHF 18‘000.00. Der Mehrbetrag von CHF 11‘000.00 wird im Umfang von CHF 3‘764.00 mit den noch ungedeckten erstinstanzlichen Gerichtskosten verrechnet und im Restbetrag an die Berufungsklägerin zurückerstattet.